Qualitätssiegel mit dem Genfer Stadtwappen, mit dem nach einem Relement aus dem Jahre 1886 solche Uhren versehen werden dürfen, " bei denen durch eine offizielle Prüfung festgestellt wurde das sie alle Eigenschaften von Qualitätsarbeit besitzen, die einen regelmäßigen und dauerhaften Gang gewährleisten, und an denen ein Minimum an von der Prüfungskommision festgelegten Arbeiten von Handwerkern gemacht worden ist, die im Kanton Genf wohnen" Das Reglement wurde 1957 extrem verschärft.






